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Neue E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht in Deutschland

Bedeutung, Umsetzung und Fristen für das Empfangen und Versenden von E-Rechnungen im B2B ab 2025.

 

 

E-Rechnungspflicht-b2b-fristen

E-Rechnungen an die öffentliche Verwaltung sind bereits seit 2020 Pflicht, nun trifft dies ab 2025 mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes auch für alle B2B-Rechnungen zu. Was bedeutet das für Unternehmen und was ist unter der Einhaltung der vorgegebenen Fristen rechtzeitig zu planen? Wie setzen Sie die neuen Anforderungen um? Wie lassen sich die Chancen der Umstellung auf E-Rechnungen nutzen?

Inhalt

  • E-Rechnung: Rechnungen elektronisch verschicken wird zur Pflicht
  • Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Unternehmen?
  • Was genau versteht man unter einer elektronischen Rechnung?
  • Was Unternehmen erwartet

    • Umstellungsaufwand zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben
    • Transparenz, Vereinfachung und Zeitersparnis

  • Gesetze, Normen, Grundsätze

    • Den Anfang macht das Wachstumschancengesetz
    • Gültige Rechnungsformate
    • E-Rechnung als Grundvoraussetzung zum digitalen Meldesystem in der Steuerverwaltung
    • E-Rechnung und GoBD

  • Zeitplan – wann kommt die E-Rechnungspflicht?
  • Prozesse verschlanken, Chancen nutzen: Single source für E-Rechnungen im Kontext von IT-Lösungen
  • Act now – jetzt handeln

    • Konkret werden

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Unternehmen?

Der Startschuss fällt am 1. Januar 2025 für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und von bzw. an deutsche(n) Unternehmen B2B-Rechnungen erhalten oder stellen. Dies gilt nur nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, etwa Bewirtungsbelege. Wie Sie den genauen Zeitplan und die Übergangsregelungen beim Umsetzen der Anforderungen im Blick behalten zeigen wir in einem späteren Abschnitt auf.


Was genau versteht man unter einer elektronischen Rechnung?

Elektronische Rechnungen müssen in einem gültigen strukturierten Format sein – siehe gültige Rechnungsformate laut Wachstumschancengesetz. Die Formatstruktur macht es möglich, dass Unternehmen Rechnungen automatisch und elektronisch ohne Medienbrüche senden, empfangen und verarbeiten können. Dies führt zum „Aus“ der Papier- und der PDF-Rechnungen, da diese nur eine bildhafte Darstellung der Rechnungsdaten sind.


Was Unternehmen erwartet

Unternehmen erwarten neben anfangs belastenden Auswirkungen aber auch große Chancen, ihre digitale Transformation mit den einhergehenden Vorteilen fortzuführen.


Umstellungsaufwand zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben

Dies betrifft Geschäftsprozesse und IT-Lösungen gleichermaßen und erfordert erstmal zusätzlichen Zeit-, Personal- und Finanzaufwand sowie das entsprechende Know-how, um die Aufgaben zu stemmen. Unsere Berater können hierbei unterstützen, auch beim Vorbereiten der Mitarbeiter auf die neuen Abläufe.


Transparenz, Vereinfachung und Zeitersparnis

Digitalisierung und einheitliche Rechnungsformate ersparen so manche manuellen Abläufe und ermöglichen das Automatisieren von Rechnungen. Die Buchhaltungsprozesse sind bei jedem Schritt transparent und compliant. Die schnellere Zustellung bewirkt den schnelleren Zahlungseingang und eine bessere Liquidität. Der Lager- und Archivierungsplatz verringert sich durch den Wegfall von Papierrechnungen und es entstehen weniger oder keine Medienbrüche mehr (z.B. XRechnung).


Gesetze, Normen, Grundsätze

Den Anfang macht das Wachstumschancengesetz

Das Gesetz soll bürokratische Hürden abbauen, das Steuersystem vereinfachen und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. Am 17. November 2023 war es soweit: der Bundestag verabschiedete das Wachstumschancengesetz und mit ihm auch die E-Rechnungs-Pflicht für das inländische B2B-Geschäft.

Im Gesetz wird der Begriff der „elektronischen Rechnung“ neu definiert und dabei zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Unter einer elektronischen Rechnung versteht das Gesetz eine Rechnung, die „in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und somit elektronisch verarbeitet werden kann“.


Gültige Rechnungsformate

Als verpflichtende Formatstruktur dient die europäische Norm CEN 16931 für die elektronische Rechnungsstellung.

XRechnung und ZUGFeRD/Faktur-X) (Zentrale User Guides des Forums elektronische Rechnung Deutschland) basieren auf dieser Norm und sind die im Moment gültigen Formate für Deutschland. Die XRechnung ist ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat als Datenaustauschstandard. Es wurde im Februar 2024 in der Version 3.0.1 um neue Pflichtfelder erweitert. ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat, das menschen- als auch maschinenlesbar ist und auf XML basiert. Sonstige Rechnungen wie z. B. Papier- und PDF-Rechnungen sind keine zulässigen Rechnungsformate mehr, da sie die nicht die geforderte elektronische Formatstruktur aufweisen.

Zum weiteren elektronischen Austausch strukturierter Rechnungsdaten zwischen Unternehmen zählt das bisherige EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange). Es kann voraussichtlich weiter genutzt werden, wenn die relevanten Rechnungsinformationen gemäß der geforderten EU-Formatstruktur extrahiert werden können.


Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium

Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits während des Gesetzgebungsverfahrens Hinweise zur Umsetzung in einem BMF-Schreiben (2023/0922192)  veröffentlicht. Gegenstand ist die Klärung, ob die beiden Formate ZUGFeRD und XRechnung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Ergebnis der Überprüfung lautet, dass sowohl das Format ZUGFeRD als auch das Format XRechnung den europäischen Normen für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen und in der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 enthalten sind. In diesem Schreiben wird zudem eine wichtige Klarstellung vorgenommen. Künftig soll der strukturierte Teil bei hybriden Rechnungsformaten (d. h. ZUGFeRD) maßgeblich sein. Dennoch bleibt dieses Thema spannend, da es für den Rechnungsempfänger von großer Bedeutung ist, sicherzustellen, dass die in der XML-Struktur angezeigten Daten mit den tatsächlich übermittelten Daten übereinstimmen.


E-Rechnung als Grundvoraussetzung zum digitalen Meldesystem in der Steuerverwaltung

Nur durch elektronische Rechnungen ist es möglich, ein digitales EU-Meldesystem zur Steuerverwaltung aufzubauen, das die Bearbeitung von Steuervoranmeldungen/Zusammenfassenden Meldungen modernisiert. Dies soll Mehrwertsteuerlücken schließen und den Umsatzsteuerbetrug eindämmen.

Die EU-Kommission sieht laut ihrer ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“) vor, dieses Meldesystem 2028 an den Start zu bringen. Die deutsche E-Rechnungspflicht ist hierzu ein wichtiger Bestandteil. Weitere Informationen finden Sie unserem Blog ViDA.

Dies hat natürlich eine praktische steuerliche Bedeutung: Vor allem auch für den Vorsteuerabzug sollten Unternehmen im B2B-Bereich sicherstellen, dass ihre Eingangsrechnungen den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


E-Rechnung und GoBD

Auch E-Rechnungen müssen für den rechtlich relevanten Zeitraum aufbewahrt und nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) archiviert werden. Und zwar in dem Format, in dem sie empfangen wurden! Wenn sie in ein firmeneigenes Format umgewandelt werden, müssen sowohl die umgewandelte Version als auch das Originaldokument miteinander verknüpft und aufbewahrt werden.


Zeitplan – wann kommt die E-Rechnungspflicht?

Die Zeit drängt. Als Enddatum wurde Ende 2027 (alle Prozesse und Systeme erfüllen die Vorgaben an die elektronische Rechnungsstellung) festgesetzt. Aber schon zum 1. Januar 2025 muss der digitale Rechnungseingang gewährleistet sein. Die neue E-Rechnung wird Pflicht ab 2025!

Es gibt Übergangsfristen: So sind bis Ende 2026 Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt, wenn die Rechnungsempfänger zustimmen. Bis Ende 2027 sind diese Rechnungsarten im B2B-Geschäftsverkehr auch noch zulässig, wenn der Vorjahresumsatz der Rechnungsausstellenden nicht mehr als 800.000 Euro beträgt. Ab 2028 gilt die Pflicht dann schließlich zwingend für alle B2B-Unternehmen.

Dies ist ein sehr enges Zeitfenster … Auch wenn sich die Fristen vielleicht noch etwas verschieben sollten: Abwarten wäre kontraproduktiv.

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Prozesse verschlanken, Chancen nutzen: Single source für E-Rechnungen im Kontext von IT-Lösungen

E-Rechnungen wirken sich auf diverse Lösungen/Systeme aus, die Unternehmen gesamtheitlich zu berücksichtigen haben. Ein- und Ausgangsrechnungen (ERP) müssen bearbeitet, gespeichert, verteilt, revisionssicher archiviert und gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach GoBD verwahrt werden.

Diese unterschiedlichen Anforderungen spiegeln sich in mehreren Systemen wider. Sie müssen sich untereinander „verständigen“, um Daten und Dokumente, sprich strukturierte und unstrukturierte Informationen miteinander effizient und effektiv zu verknüpfen.

Anbieter versprechen als single source ECM/DM-Systeme, die durch intelligente Automatisierung viele Aufgaben unter einem Hauptsystem mit den entsprechenden Schnittstellen automatisiert erledigen. Dies klingt einfach, erfordert aber einen hohen organisatorischen Aufwand. Wo Fachwissen und personelle Ressourcen fehlen, können wir als Berater Know-how und Manpower ergänzen.


Act now – jetzt handeln

Unternehmen müssen jetzt ihre Geschäftsprozesse und Systeme auf den Prüfstand stellen. Wo stehen sie mit ihrer IT-Infrastruktur? Die Frage ist nicht ob, sondern wie modernisiert werden muss. An den gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen geht kein Weg vorbei – was aber im Sinne des Wachstumschancengesetzes die Chance ist, eine moderne, zukunftsfähige IT-Landschaft aufzubauen.


Konkret werden

Die neue E-Rechnung wird Pflicht ab 2025 – Planen Sie jetzt, erstellen Sie jetzt Ihr Konzept, um Ihre Geschäftsprozesse und Infrastruktur zu analysieren, neu zu gestalten und Lösungsentscheidungen zu treffen. So legen Sie eine digitale Punktlandung für Ihre elektronischen Ein- und Ausgangsrechnungen hin.

Mit unseren stufenweisen aufgebauten Dienstleistungspaketen für Einführungs- und Umsetzungsthemen bei der Eingangs- und Ausgangsverarbeitung elektronischer Rechnungen unterstützen wir Ihr Unternehmen auf dem gesamten Weg von der Analyse bis hin zum Testen für eine erfolgreich implementierte Lösung.


erechnung Planung

Jetzt Beratungstermin zu E-Rechnungspflicht vereinbaren

Renato Herrmann

Renato Herrmann, Geschäftsführer PROJECT CONSULT Information Management PCIM GmbH, Spezialist für die Digitale Transformation. Er berät seit mehr als 25 Jahren Unternehmen produkt- und herstellerunabhängig bei der Konzeption, Einführung und effizienten Nutzung von Information Management.

Digitale Modelle

BIM verwendet 3D-Modelle, die detaillierte Informationen über die Bauteile eines Gebäudes enthalten. Diese Modelle können auch zusätzliche Daten wie Kosten, Zeitpläne, Materialien, Energieverbrauch und vieles mehr beinhalten.

Kollaborative Arbeitsweise

BIM fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten wie Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und anderen Fachleuten. Alle Beteiligten können am gleichen digitalen Modell arbeiten und Änderungen in Echtzeit verfolgen.

Phasenübergreifend

BIM begleitet ein Bauprojekt über seinen gesamten Lebenszyklus, von der Planung und Konstruktion bis zum Betrieb und zur Wartung. Es erleichtert die Informationsverwaltung über alle Phasen hinweg.

Fehlervermeidung und Früherkennung

Durch die Verwendung von BIM können Kollisionen oder Probleme zwischen Bauelementen frühzeitig im Modell erkannt und behoben werden, bevor sie in der Realität auftreten.

Simulation und Analyse

BIM ermöglicht die Durchführung von Simulationen und Analysen, um Aspekte wie Energieeffizienz, Klimaverhalten und andere Leistungsindikatoren zu bewerten.

Datenintegration und -management

BIM ermöglicht die Integration von verschiedenen Arten von Daten in das Modell, einschließlich Kostenberechnungen, Zeitpläne, Materialmengen, und mehr. Dies ermöglicht eine umfassende Projektdokumentation und -steuerung.

Verbesserte Kommunikation

BIM erleichtert die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten, da alle auf ein zentrales Modell zugreifen können. Das reduziert Missverständnisse und verbessert die Informationsweitergabe.

Nachhaltigkeit und Effizienz

BIM ermöglicht die Optimierung von Bauprojekten in Bezug auf Ressourcenverbrauch, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit.

Was ist ein CDE (Common Data Environment)?

  • Ein CDE ist eine digitale Plattform, die als zentraler Speicherort für alle BIM-bezogenen Informationen dient. Es ermöglicht die sichere und strukturierte Speicherung, Verwaltung und gemeinsame Nutzung von BIM-Daten und Dokumenten.
  • Das CDE ist speziell auf BIM-Daten ausgerichtet und bezieht sich oft auf die 3D-Modelle, Metadaten und andere BIM-spezifische Informationen.
  • Es unterstützt die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Projektbeteiligten, indem es einen zentralen Ort bietet, an dem alle am Projekt beteiligten Parteien auf die neuesten BIM-Daten zugreifen können.
  • Ein CDE ist darauf ausgelegt, die Integrität und Verlässlichkeit der BIM-Daten sicherzustellen, um Inkonsistenzen und Konflikte zu minimieren.

ECM & EIM

Schwerpunkt EIM stellt die Ergänzungen zu ECM und die neuen Trends dar. Hier geht es um die wesentlichen Erweiterungen der Funktionalität, Plattform und Ökosystem EIM sowie die Auswirkungen aktueller IT-Trends. Zwei “Maturity Matrix” erlauben den Teilnehmern die Überprüfung der eigenen Situation und Vollständigkeit der eingesetzten oder geplanten Lösungen. Die Teilnehmer erhalten aus erster Hand von erfahrenen Beratern das notwendige Basiswissen um Technologien, Einsatzgebiete und Lösungen einzuschätzen.

Qualitätsverbesserung beim Prozess durch Wegfall händischer Übertragungstätigkeiten und Erhöhung der Transparenz.
Werden Rechnungen also elektronisch empfangen oder eingescannt,  dann automatisch analysiert und per Regelwerk an die Prüfer und Freigeber verteilt, treten im Detail beispielsweise folgende Vorteile ein:

  • Sicherstellung der Vollständigkeit und zeitnahen Erfassung der Verbindlichkeiten aus eingehenden Rechnungen
  • Transparenz der Prozessschritte (z. B. Rechnungsumlauf) und Sicherstellung der Auskunftsfähigkeit (z. B. bei Mahnungen) durch ein elektronisches Rechnungseingangsbuch und Prozessmonitoring
  • Priorisierung von Rechnungseingängen
  • digitaler und direkter Zugriff auf alle Dokumente
  • Vermeidung unkontrollierbarer Abläufe von Papierdokumenten innerhalb des Unternehmens durch elektronische Verfügbarkeit
  • Ausnutzung von Skontogewährung oder
  • Vermeidung von Mahnungskosten
  • Automatische Überprüfung von Unterschriftsberechtigungen
  • Sicherstellung der vollständigen digitalen Bearbeitung eingehender digitaler Rechnungen.

Change- und Akzeptanzmanagement

für Ihre digitale Strategie, Prozess- und Projektmanagement, Change Management sowie rechtliche Vorgaben

Update Information Management

Das Update findet jährlich statt und behandelt aktuelle Standards, Trends und Rechtsfragen, Es wird jeweils in kurzen Fachvorträgen dargestellt, was im letzten Jahr an wichtigen Neuerungen hinzugekommen ist, was aus dem Vorjahr immer noch wichtig ist – aber nicht behandelt wird -, und was im kommenden Jahr zu erwarten ist. In lockerer Atmosphäre gibt es Zeit für Fragen und Informationsaustausch zu Anwendungen, Trends und Kuriosa.

Rechnungseingangsbearbeitung & ECM

Elektronische Rechnungsbearbeitung (Invoicing) & ECM: Wie wirken diese Lösungen wirklich effizient? Die Auswahl einer Eingangsrechnungslösung ist nicht immer ganz einfach. Ist sie dann schließlich eingeführt, wird die Lösung gelegentlich nicht ganz ausgereizt, bleibt hinter den Erwartungen zurück oder ist vielleicht nicht rechtskonform. Das Seminar vermittelt die Erarbeitung einer gelungenen Lösungskonzeption, Anbieter- und Systemauswahl unter Einbezug der Rechtsgrundlagen (Information Governance). Unsere Berater geben Ihnen einen guten Überblick, welche Optimierungsfelder sie auch bei bisherigen Lösungen wahrnehmen können.

Akzeptanz-/ Change Management

Erfolgreich digitale Projekte und Veränderungsprozesse gestalten. Es geht nicht mehr darum, ob sondern wie neue digitale Prozesse und Informationen kontinuierlich eingebunden und genutzt werden. Wie können Mitarbeiter mitgenommen werden, welche Lösungswege gehen?

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Das Seminar bietet einen Überblick zu Grundlagen der Verfahrensdokumentation, den rechtlichen Anforderungen (HGB, AO und GoBD) sowie zu Anwendungsgebieten, Struktur und Lösungsansätzen.

Compliance Information Governance

Es geht um die Beherrschung der Information und damit verbunden die nachvollziehbare Erfüllung von rechtlichen und regulativen Anforderungen zum sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Ihren Daten wie u.a. die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO).

Information Management (ECM)

Neben der Klassifikation der unterschiedlichen Ansätze, Architekturen und Basisideen beschäftigt sich das Seminar ausführlich mit den ECM-Hauptkomponenten Capture, Manage, Deliver, Store und Preservation. “Manage” beinhaltet Dokumente, Records, Business Processes, Web, Collaboration, sowie Verwaltung von E-Mails, Digital Assets, strukturierte Daten und Informationen wie z.B. aus SAP und dem Social Media Umfeld. Auch die Information Governance kommt nicht zu kurz.

Archivierung & DMS

Sie erfahren, wie Sie Informationen erfassen, erschließen, bearbeiten und revisionssicher aufbewahren & finden. Das Seminar bietet somit einen Überblick zur revisionssicheren Archivierung und zum Management von Dokumenten. Sie erhalten auch Informationen zu Standards, Migration, neuen Methoden und Herstellung der Rechtskonformität einer Lösung (Information Governance).

Unsere Berater engagieren sich für Jugendprojekte wie Lesepatenschaften, Integration neuer Mitbürger und Kulturprojekte wie ein Kulturhaus oder digitaler Erschließung kleiner Themenarchiven.

Informationsbeherrschungsthemen