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VAT in the Digital Age (ViDA): Das Ende der pdf-Rechnung ist eingeläutet!

ViDA-VAT in the digital Age

Die EU versucht seit Jahren den Mehrwertsteuer-Betrug zu bekämpfen. Über eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MWSYSRL) möchte die Union das Problem nun wirksam in den Griff bekommen.

Dazu hat die EU-Kommission am 08.12.2022 unter der Überschrift VAT in the Digital Age („ViDA“) einen Richtlinienentwurf erstellt. Dieser möchte wegen den Veränderungen im Handel und Geschäftsbetrieb durch die Digitalisierung eine mehrwertsteuerrechtliche Harmonisierung erreichen. Geplant ist daher die  Mehrwertsteuersystemrichtlinie zwischen 2024 bis 2028 in verschiedenen Punkten zu ändern, unter anderem soll das Meldeverfahren geändert werden, was verschiedene Auswirkungen nach sich zieht.

Aktuelles Meldeverfahren in den EU-Ländern

Aktuell werden Zusammenfassende Meldungen (ZM) von den Unternehmen erstellt, die laut ViDA-Bericht verschiedene Mängel aufweisen. So enthalten diese nur aggregierte Daten für jeden Steuerpflichtigen und keine Daten für die einzelnen Umsätze. Deswegen ist es nicht möglich, Daten aus Lieferungen/Dienstleistungen mit Daten aus Erwerben abzugleichen, da die Meldung innergemeinschaftlicher Erwerbe nach der Mehrwertsteuerrichtlinie für Mitgliedstaaten optional ist und weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten diese Pflicht eingeführt hat. 

Neben dieser Erhebungsproblematik gibt es eine Verwendungsproblematik: Diese Daten stehen Steuerbehörden in anderen Mitgliedstaaten nicht zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung, und zwar sowohl wegen den Einreichungsintervallen als auch aufgrund der Zeit, die die örtlichen Steuerbehörden für die Datenerfassung in das System benötigen.

Das soll künftig über elektronische, zeitnahe Meldungen verbessert werden, indem ein Echtzeit-Meldesystem eingeführt wird. Details dazu sind in Artikel 263 festgelegt: 

  • Die Informationen sind auf Umsatzbasis zu übermitteln.
  • Die Übermittlungsfrist der Daten beträgt zwei Arbeitstage nach Rechnungsstellung oder wenn die Rechnung hätte ausgestellt werden müssen! 
  • Die Datenübermittlung muss auf elektronischem Weg erfolgen, wobei die Mitgliedstaaten die Mittel für diese Übermittlung bereitstellen müssen. 

Grundsätzlich sind dieselben Angaben wie in der Zusammenfassenden Meldung zu machen, jedoch nicht mehr nach Erwerber bzw. Dienstleistungsempfänger, sondern nach Umsatz aufgeschlüsselt. Die bisherigen ZM sollen stattdessen entfallen.

Zusätzliche Meldedaten sollen Betrugsversuche aufdecken, deswegen sind ferner folgende Angaben von den Unternehmen zu berichten:

  • der Verweis auf die ursprüngliche Rechnung bei Rechnungsberichtigungen, 
  • die Angabe des Bankkontos, auf das die Zahlung für die Rechnung erfolgt, und 
  • die vereinbarten Zeitpunkte für die Begleichung des Rechnungsbetrags. 

Diese Meldungen erfolgen künftig nach EU-einheitlichem Format. Die Mitgliedsstaaten können diesbezüglich keine weitere Angaben über innergemeinschaftliche Umsätze verlangen, damit die Einheitlichkeit in den Ländern gewahrt bleibt.

Digitales Meldesystem für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen (Artikel 271a bis 273)

Neben der Systemumstellung bei den Zusammenfassenden Meldungen soll es auch ein neues digitales Meldesystem für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen geben (Artikel 271a bis 273). Die Merkmale dieses Meldesystems sind in Artikel 271b festgelegt und ähneln denen des o. g. Systems für innergemeinschaftliche Umsätze:

  • Meldung auf Umsatzbasis, und 
  • Übermittlung der Daten zwei Arbeitstage nach Ausstellung der Rechnung oder – wenn der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung nicht nachgekommen ist – zwei Tage nach dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung hätte ausgestellt werden müssen

Folgen für die Rechnungsstellung: nur noch Rechnungen in Klardaten und keine PDF-Rechnungen mehr!

Die Meldungen sollen künftig auf Basis elektronischer Rechnungsdaten erfolgen. Damit wirkt sich die Meldungspflicht und die Anpassung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf die Rechnungsstellung aus:

Bisher sind Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen in der Mehrwertsteuerrichtlinie einander gleichgestellt. Künftig muss im B2B-Bereich jedoch zwingend eine XML-Rechnung erstellt werden, damit obige zeitnahe Meldungen durchgeführt werden können.

Der Rechnungsempfänger* musste bisher der Ausstellung elektronischer Rechnungen immer zustimmen (Artikel 232 Mehrwertsteuersystemrichtlinie). Dies hindert die Mitgliedstaaten daran, eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen, die als Grundlage für ein elektronisches Meldesystem dient. 

Das soll sich nun ändern: Zunächst wird o. g. Artikel 232 gestrichen, so dass die Zustimmungspflicht zur elektronischen Rechnung entfällt! Weiterhin wird der Begriff „elektronische Rechnung“ an das Verständnis über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angepasst, d. h. es entspricht nun dem XRechnungs-Prinzip – d. h.  nur Daten sind für die Rechnungsinhalte entscheidend, ein Rechnungsbild ist nicht notwendig.

Zusätzlich wird die elektronische Rechnungsstellung als Standardverfahren für die Ausstellung von Rechnungen festgelegt. Die Verwendung von Rechnungen in Papierform wird nur noch in Fällen möglich sein, die von den Mitgliedstaaten genehmigt werden. Hierbei gilt: 

Diese Genehmigung darf nicht für Fälle gelten, die den Meldepflichten nach Titel XI Kapitel 6 unterliegen, da dies die automatische Meldung der Daten behindern oder erschweren würde. 

Das bedeutet nun:

Ist in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie die Rede von „elektronischen Rechnungen“, dann sind darunter künftig strukturierte elektronische Rechnungen zu verstehen. Das bedeutet, reine pdf-Rechnungen sind keine elektronischen Rechnungen mehr und künftig nicht mehr zulässig! 

Es gibt darüber hinaus Änderungen bei den Inhalten und Formalanforderungen an Rechnungen:

Die Umstellung auf ein Meldesystem mit Echtzeit-Information bedingt, dass die Frist der Rechnungsstellung auf 2 Tage nach Inkrafttreten des Steuertatbestandes erheblich verkürzt wird (bisher 45 Tage).

Wegen der Echtzeit-Anforderung wird die Möglichkeit zusammenfassender Rechnungen für einen Abrechnungsmonat abgeschafft – kurzum: Sammelrechnungen können wie bisher nicht mehr ausgestellt werden.

Damit trägt jede elektronische Rechnung alle relevanten Informationen für das Meldesystem in sich und kann automatisch ausgewertet werden.

Für Unternehmen bedeutet das, dass sowohl bei der Erstellung von Ausgangsrechnungen als auch beim Empfang der Eingangsrechnungen im B2B-Bereich, das Ende der digitalisierten Papierrechnung und originären pdf-Rechnung eingeläutet ist. Wer jetzt noch keine digitalen Rechnungsprüfungs- oder Rechnungsversandprozesse hat, sollte sich bei der Digitalisierung beeilen! 

Entwicklung in Deutschland? Gleiche Tendenz und Präzisierung des Zeitraums mit Umstellungsfrist im Wachstumschancengesetz!

Nach der Einholung von Meinungen bei Verbänden durch einen Referentenentwurf im April 2023 sind die Arbeiten fortgeschritten und im Wachstumschancengesetz sichtbar. Folgendes steht im Entwurf vom 14.07.2023:

1. im Sinne der EU-Regelung sind Papierrechnungen und pdf-Rechnungen gleichgestellt und gelten nur noch als „sonstige Rechnungen“.

2. Der Empfang von sonstigen Rechnungen wird zustimmungspflichtig, die elektronische Rechnung nach EN16931 soll Standard werden.

3. Die eRechnungspflicht wir zum 01.01.2025 vor dem eigentlichen Meldesystem eingeführt und die gesamte Einführung von elektronischen Rechnungen und Echtzeit-Meldesystem wird damit entzerrt.

4. Es gibt folgende Zeitplanungen für die elektronische Rechnungen, bei dem man den Wünschen der Wirtschaft nach einem Übergangsverfahren entgegenkam:

Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 können zunächst noch sonstige Rechnungen (z. B. pdf-Rechnungen) versendet werden, soweit der Empfänger zustimmt.

Nach dem  01.01.2026 sind Papier- und pdf-Rechnungen nicht mehr erlaubt!

 Siehe https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13186-VAT-in-the-digital-age_en

*Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Beitrag verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Dieser Beitrag erschien zuerst im isreport Online & Guides

Bildquelle 

Erzeugt mit DALL-E, Open AI

Autor 

Dr. Dietmar Weiß ist ECM-Spezialist und unterstützt Unternehmen bei der Erstellung von Fachkonzepten, Prozessoptimierung, Einführung, Auswahl und Integration von ECM-Lösungen. Er hat Eingangsrechnungsbearbeitungssysteme bereits in über 15 europäischen Ländern eingeführt und für Installationen entsprechende Verfahrensbeschreibungen erstellt.

Ein weiteres Spezialgebiet ist die Planung und Durchführung der Migration von ECM- und Archivsystemen. Er arbeitet hierzu u.a. auch als freier Berater für PROJECT CONSULT Information Management GmbH

Regelmäßige Informationen zu ECM-Themen finden Sie auf  www.weiss-buch.de 

und www.PROJECT-CONSULT.de

Dr. Dietmar Weiß

Dr. Dietmar Weiß ist ECM-Spezialist und Experte für Eingangsrechnungsbearbeitungssysteme und Verfahrensbeschreibungen.
Er arbeitet u.a. auch als freier Berater für PROJECT CONSULT Information Management GmbH

Digitale Modelle

BIM verwendet 3D-Modelle, die detaillierte Informationen über die Bauteile eines Gebäudes enthalten. Diese Modelle können auch zusätzliche Daten wie Kosten, Zeitpläne, Materialien, Energieverbrauch und vieles mehr beinhalten.

Kollaborative Arbeitsweise

BIM fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten wie Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und anderen Fachleuten. Alle Beteiligten können am gleichen digitalen Modell arbeiten und Änderungen in Echtzeit verfolgen.

Phasenübergreifend

BIM begleitet ein Bauprojekt über seinen gesamten Lebenszyklus, von der Planung und Konstruktion bis zum Betrieb und zur Wartung. Es erleichtert die Informationsverwaltung über alle Phasen hinweg.

Fehlervermeidung und Früherkennung

Durch die Verwendung von BIM können Kollisionen oder Probleme zwischen Bauelementen frühzeitig im Modell erkannt und behoben werden, bevor sie in der Realität auftreten.

Simulation und Analyse

BIM ermöglicht die Durchführung von Simulationen und Analysen, um Aspekte wie Energieeffizienz, Klimaverhalten und andere Leistungsindikatoren zu bewerten.

Datenintegration und -management

BIM ermöglicht die Integration von verschiedenen Arten von Daten in das Modell, einschließlich Kostenberechnungen, Zeitpläne, Materialmengen, und mehr. Dies ermöglicht eine umfassende Projektdokumentation und -steuerung.

Verbesserte Kommunikation

BIM erleichtert die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten, da alle auf ein zentrales Modell zugreifen können. Das reduziert Missverständnisse und verbessert die Informationsweitergabe.

Nachhaltigkeit und Effizienz

BIM ermöglicht die Optimierung von Bauprojekten in Bezug auf Ressourcenverbrauch, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit.

Was ist ein CDE (Common Data Environment)?

  • Ein CDE ist eine digitale Plattform, die als zentraler Speicherort für alle BIM-bezogenen Informationen dient. Es ermöglicht die sichere und strukturierte Speicherung, Verwaltung und gemeinsame Nutzung von BIM-Daten und Dokumenten.
  • Das CDE ist speziell auf BIM-Daten ausgerichtet und bezieht sich oft auf die 3D-Modelle, Metadaten und andere BIM-spezifische Informationen.
  • Es unterstützt die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Projektbeteiligten, indem es einen zentralen Ort bietet, an dem alle am Projekt beteiligten Parteien auf die neuesten BIM-Daten zugreifen können.
  • Ein CDE ist darauf ausgelegt, die Integrität und Verlässlichkeit der BIM-Daten sicherzustellen, um Inkonsistenzen und Konflikte zu minimieren.

ECM & EIM

Schwerpunkt EIM stellt die Ergänzungen zu ECM und die neuen Trends dar. Hier geht es um die wesentlichen Erweiterungen der Funktionalität, Plattform und Ökosystem EIM sowie die Auswirkungen aktueller IT-Trends. Zwei “Maturity Matrix” erlauben den Teilnehmern die Überprüfung der eigenen Situation und Vollständigkeit der eingesetzten oder geplanten Lösungen. Die Teilnehmer erhalten aus erster Hand von erfahrenen Beratern das notwendige Basiswissen um Technologien, Einsatzgebiete und Lösungen einzuschätzen.

Qualitätsverbesserung beim Prozess durch Wegfall händischer Übertragungstätigkeiten und Erhöhung der Transparenz.
Werden Rechnungen also elektronisch empfangen oder eingescannt,  dann automatisch analysiert und per Regelwerk an die Prüfer und Freigeber verteilt, treten im Detail beispielsweise folgende Vorteile ein:

  • Sicherstellung der Vollständigkeit und zeitnahen Erfassung der Verbindlichkeiten aus eingehenden Rechnungen
  • Transparenz der Prozessschritte (z. B. Rechnungsumlauf) und Sicherstellung der Auskunftsfähigkeit (z. B. bei Mahnungen) durch ein elektronisches Rechnungseingangsbuch und Prozessmonitoring
  • Priorisierung von Rechnungseingängen
  • digitaler und direkter Zugriff auf alle Dokumente
  • Vermeidung unkontrollierbarer Abläufe von Papierdokumenten innerhalb des Unternehmens durch elektronische Verfügbarkeit
  • Ausnutzung von Skontogewährung oder
  • Vermeidung von Mahnungskosten
  • Automatische Überprüfung von Unterschriftsberechtigungen
  • Sicherstellung der vollständigen digitalen Bearbeitung eingehender digitaler Rechnungen.

Change- und Akzeptanzmanagement

für Ihre digitale Strategie, Prozess- und Projektmanagement, Change Management sowie rechtliche Vorgaben

Update Information Management

Das Update findet jährlich statt und behandelt aktuelle Standards, Trends und Rechtsfragen, Es wird jeweils in kurzen Fachvorträgen dargestellt, was im letzten Jahr an wichtigen Neuerungen hinzugekommen ist, was aus dem Vorjahr immer noch wichtig ist – aber nicht behandelt wird -, und was im kommenden Jahr zu erwarten ist. In lockerer Atmosphäre gibt es Zeit für Fragen und Informationsaustausch zu Anwendungen, Trends und Kuriosa.

Rechnungseingangsbearbeitung & ECM

Elektronische Rechnungsbearbeitung (Invoicing) & ECM: Wie wirken diese Lösungen wirklich effizient? Die Auswahl einer Eingangsrechnungslösung ist nicht immer ganz einfach. Ist sie dann schließlich eingeführt, wird die Lösung gelegentlich nicht ganz ausgereizt, bleibt hinter den Erwartungen zurück oder ist vielleicht nicht rechtskonform. Das Seminar vermittelt die Erarbeitung einer gelungenen Lösungskonzeption, Anbieter- und Systemauswahl unter Einbezug der Rechtsgrundlagen (Information Governance). Unsere Berater geben Ihnen einen guten Überblick, welche Optimierungsfelder sie auch bei bisherigen Lösungen wahrnehmen können.

Akzeptanz-/ Change Management

Erfolgreich digitale Projekte und Veränderungsprozesse gestalten. Es geht nicht mehr darum, ob sondern wie neue digitale Prozesse und Informationen kontinuierlich eingebunden und genutzt werden. Wie können Mitarbeiter mitgenommen werden, welche Lösungswege gehen?

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Das Seminar bietet einen Überblick zu Grundlagen der Verfahrensdokumentation, den rechtlichen Anforderungen (HGB, AO und GoBD) sowie zu Anwendungsgebieten, Struktur und Lösungsansätzen.

Compliance Information Governance

Es geht um die Beherrschung der Information und damit verbunden die nachvollziehbare Erfüllung von rechtlichen und regulativen Anforderungen zum sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Ihren Daten wie u.a. die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO).

Information Management (ECM)

Neben der Klassifikation der unterschiedlichen Ansätze, Architekturen und Basisideen beschäftigt sich das Seminar ausführlich mit den ECM-Hauptkomponenten Capture, Manage, Deliver, Store und Preservation. “Manage” beinhaltet Dokumente, Records, Business Processes, Web, Collaboration, sowie Verwaltung von E-Mails, Digital Assets, strukturierte Daten und Informationen wie z.B. aus SAP und dem Social Media Umfeld. Auch die Information Governance kommt nicht zu kurz.

Archivierung & DMS

Sie erfahren, wie Sie Informationen erfassen, erschließen, bearbeiten und revisionssicher aufbewahren & finden. Das Seminar bietet somit einen Überblick zur revisionssicheren Archivierung und zum Management von Dokumenten. Sie erhalten auch Informationen zu Standards, Migration, neuen Methoden und Herstellung der Rechtskonformität einer Lösung (Information Governance).

Unsere Berater engagieren sich für Jugendprojekte wie Lesepatenschaften, Integration neuer Mitbürger und Kulturprojekte wie ein Kulturhaus oder digitaler Erschließung kleiner Themenarchiven.

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